Zuschüsse

Klassenfahrten sind für die Schülerinnen und Schüler wichtig!

Klassenfahrten sind für die Schülerinnen und Schülern wichtig, sowohl in fachlicher, sozialer als auch persönlicher Hinsicht. Der Elternbeirat möchte es daher allen Schülerinnen und Schülern ermöglichen, daran teilzunehmen, unabhängig von der finanziellen Lage der Eltern oder der/des Erziehungsberechtigten.

Im Folgenden finden Sie weiterführende Informationen und Links zu Organisationen, die abhängig vom Nettoeinkommen des Haushaltes Zuschüsse gewähren. Diese Anträge können Sie unabhängig vom Elternbeirat bei der jeweiligen Organisation direkt einreichen.

Organisationen, die Zuschüsse gewähren

Organisation

Beschreibung

Oskar-Karl-Foster Stiftung

Diese Stiftung gewährt Beihilfen für bedürftige und begabte Schüler/innen:

  • zur Beschaffung teurerer Lernmittel, wenn diese nicht im Rahmen der Lernmittelfreiheit gestellt werden (z.B. Musikinstrumente oder die Anschaffung eines Gerätes aus dem Bereich der modernen Kommunikationstechnologie)
  • oder zur Ermöglichung der Teilnahme an größeren Lehr- und Studienfahrten (auch Orchester und Chorwochen), wenn diese als schulische Veranstaltungen in Zusammenhang mit einem einschlägigen Unterricht stehen

Dem beigefügten Merkblatt der Stiftung können Sie wichtige Informationen entnehmen:  Merkblatt Stand Januar 2023

Die notwendigen Formulare finden Sie hier:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

(siehe: Informationen Leistungen Bildungspaket)

Unter bestimmten Umständen haben Sie einen Anspruch auf Übernahme der Kosten für eine mehrtägige Klassenfahrt (dazu zählen beispielsweise auch Eintrittsgelder) durch die zuständige ARGE.

Bitte beachten Sie, dass der Antrag an die ARGE rechtzeitig vor Antritt der Fahrt und vor Begleichung der Teilnahmerechnung gestellt werden muss. Kontaktieren Sie dazu bitte das zuständige Jobcenter Ihres Landkreises.

Landratsamt Fürstenfeldbruck:

Amt für Soziales

(siehe:Leistungen des Bildungspakets)

Das Landratsamt gewährt Zuschüsse zu Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen. „Die tatsächlichen Aufwendungen werden direkt vom Landratsamt mit den Leistungsanbietern entweder im Voraus oder nach Bestätigung der Teilnahme durch die Schule abgerechnet. Aus der Bestätigung müssen die Kosten, das Ziel und die Art und Dauer des Ausflugs hervorgehen.“ ist auf der Homepage zu lesen. Sie können dort das entsprechende Formular herunterladen: Antragsformular (lra-ffb.dFe Stand 01-2022)

 

Wie beantrage ich einen Zuschuss für eine Klassenfahrt über den Elternbeirat?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragsstellung eines Zuschusses bei der Oskar-Karl-Forster-Stiftung. Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, lassen Sie bitte unbedingt alle Dokumente (siehe unten Punkte 1-5) der/dem Vorsitzende/n des Elternbeirates oder dem Sekretariat der Schule zukommen. Sie können die Unterlagen per E-Mail senden oder direkt in einem Umschlag bei dem Sekretariat der Schule abgeben.

Der Elternbeirat prüft für Sie, ob Ihre Familie einen Anspruch auf Kostenerstattung hat. Wir leiten den Antrag, wenn die Kosten übernommen werden, an die Oskar-Karl-Forster-Stiftung für Sie weiter und kümmern uns um die Auszahlung.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir nur vollständige Anträge bearbeiten können, da die Stiftung ohne die erforderlichen Unterlagen keinen Zuschuss gewährt. Sie erhalten von uns zeitnah Bescheid, ob und in welcher Höhe wir einen Zuschuss für Sie beantragen können.

Ihre Angaben und Unterlagen werden selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Im Elternbeirat erhalten nur der/die Vorsitzende/r und der/die Kassenwart/in Einblick in ihre Unterlagen.

Bitte lassen Sie uns folgende Unterlagen für die Antragstellung zukommen:

  1. Antrag auf Kostenbeteiligung Klassenfahrt durch den Elternbeirat ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben
  2. Antragsformular der Oskar-Karl-Forster Stiftung für Eltern Stand 02.2020 ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben
  3. Datenschutzerklärung der Oskar-Karl-Forster Stiftung Stand 02.2020 ausdrucken, vollständig ausfüllen und unterschreiben
  4. Eine Kopie des Einkommensteuerbescheids des vorletzten Jahres vor der Antragstellung (siehe Merkblatt der Oskar-Karl-Forster-Stiftung, Fußnote 1)
  5. Ausgedruckter Gehaltsnachweis

 

Achten Sie bitte auf eventuell Fristen bei der Antragsstellung! Stellen Sie Ihren Antrag rechtzeitig, möglichst vor dem Anmeldestichtag.